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Pressemitteilung

Gesplitteten Abwassergebühr

Ein wirklicher Lichtblick

"Ein wirklicher Lichtblick" - so urteilt der ÖDP-Kreisvorstand über die dieser Tage nun endgültig - und einstimmig - im Weißenburger Stadtrat beschlossene Einführung der "Gesplitteten Abwassergebühr".

"Das die nun größte Stadt im Landkreis den richtigen Weg beschritten hat, ist sehr erfreulich. Dem Oberbürgermeister und allen Stadträten ist dafür zu danken" so der ÖDP-Kreisvorsitzende Reinhard Ebert. Damit dürfte nun die ein Jahrzehnt lang währende Blockadehaltung im Landratsamt und in den Kommunen im Landkreis - nicht zuletzt durch den jahrelangen Einsatz der ÖDP an diesem Thema - endgültig aufgebrochen sein. Ebert hatte sich dabei unter anderem wiederholt und massiv mit der untätigen Kommunalaufsicht am Landratsamt angelegt, welche dabei einen schweren Rückzieher machen musste. In Eberts Wohnort Heidenheim und Langenaltheim ist die "Gesplittete Abwassergebühr" ebenfalls schon eingeführt.

Mit der "Gesplitteten Abwassergebühr" werde einerseits endlich dem Verursacherprinzip Rechnung getragen nach dem Motto "Wer viel Niederschlagswasser einleitet der zahlt viel, wer wenig einleitet der zahlt wenig", so der Stellvertretende Kreisvorsitzende Simon Scherer (Gunzenhausen). Auf Dauer werde es so zu einer Lenkungswirkung in Richtung weniger Versiegelung oder gar Entsiegelung kommen. Davon profitiere zum einen der Grundwasserspiegel. Zum anderen liessen sich so auf mittlere und lange Sicht erhebliche Kosten in der Abwasserentsorgung einsparen, was wiederum die Gebührenzahler entlaste.
Begrüßt wird seitens der ÖDP insbesondere die Anwendung des Grundstückabflußbeiwertverfahrens. Dies sei zwar bei der Einführung etwas aufwendiger, sei aber wesentlich gerechter und schaffe bessere Anreize zur Entsiegelung als das Gebietsabflussbeiwertverfahren.

Ebert und Scherer rufen nun einmal mehr alle Hausbesitzer auf, die in jenen Gemeinden wohnen, welche die Einführung der "Gesplitteten Abwassergebühr" bisher verweigert haben, gegen ihren zum Jahresanfang  eingehenden Abwassergebührenbescheid Widerspruch einzulegen.  "Ein einziger Widerspruch reicht aus, um die jeweilige Kommune zum Handeln zu zwingen" klärt Ebert auf. Der ÖDP-Kreisverband berate hier gerne alle Interessierten unter Tel. 09833 / 5439 und stelle z.B. auch Widerspruchsvordrucke zur Verfügung.

Insbesondere sei nun die Stadt Gunzenhausen gefordert. Deren Hochwasserprobleme seien in nicht geringem Maße hausgemacht, indem immer neue versiegelte Flächen wiederholt zu Überschwemmungen des Unteren Marktplatzes und der Weißenburger Straße führen. "Die Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr ist wesentlich effektiver und billiger als millionenteure städtische Baumassnahmen" so das Fazit der ÖDP.

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